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Guenther Bionics® GmbH
Wiesenweg 1
39317 Parey

Ust.-Id. Nr.: DE 272 170 192
HR: Stendal
HRB: 12146

Telefon: +49 (0) 39349 959615
Email: info@guentherbionics.de

Geschaeftsführung: Dipl.-Ing.(FH) Michael Guenther

 

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Die Guenther Bionics® GmbH stellt die Inhalte dieser Internetseiten mit grosser Sorgfalt zusammen und sorgt für deren regelmässige Aktualisierung. Die Guenther Bionics® GmbH übernimmt kein Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf diesen Seiten oder den jederzeitigen störungsfreien Zugang. Wenn wir auf Internetseiten Dritter verweisen (Links), übernimmt die Günther Bionics® GmbH keine Verantwortung für die Inhalte der verlinkten Seiten. Weiterhin schliesst die Guenther Bionics® GmbH ihre Haftung bei Serviceleistungen, insbesondere beim Download von durch die Guenther Bionics GmbH zur Verfügung gestellten Dateien auf den Internetseiten der Guenther Bionics® GmbH, für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

 

Copyright

 

Sämtliche Texte, Bilder und andere auf der Internetseite veroeffentlichten Werke unterliegen - sofern nicht anders gekennzeichnet - dem Copyright der Guenther Bionics® GmbH. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, Übermittlung, Sendung und Wieder- bzw. Weitergabe der Inhalte ist ohne schriftliche Genehmigung der Guenther Bionics® GmbH ausdrücklich untersagt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

ZU PLANUNG, ENTWICKLUNG, HERSTELLUNG, LIEFERUNG UND ZAHLUNG VON PRODUKTEN DER FIRMA GUENTHER BIONICS® GmbH


I. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den folgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

II. Angebot – Angebotsunterlagen
1. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten bei der Angebotsabgabe unverändert bleiben.
Die Preise des Auftragsnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen.
Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt Euro 100,00 netto. Bei Bestellungen unterhalb dieses Warenwertes können Mindermengenzuschläge erhoben werden.
2. Nachträgliche Änderungen die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden dem Auftraggeber berechnet.
3. Vom Auftraggeber veranlasste Skizzen, Entwürfe, Muster und vergleichbare Vorarbeiten, werden berechnet.
4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Informationen sowohl körperlicher als unkörperlicher Art, einschließlich in elektronischer Form die den Angebotsunterlagen beigefügt sind, behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung unserer Verpflichtungen Unteraufträge an Dritte zu erteilen.

III. Zahlung
1. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Das Rechnungsdatum ist der Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft.
Wechsel werden nur nach Vereinbarung angenommen. Diskont und Spesen sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen nur, sollten ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Auftraggeber, die Vollkaufmann im Sinne des HGB sind, stehen keine Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte zu. Rechte nach § 320 BGB bleiben erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI 3. nicht nachkommt.

IV. Zahlungsverzug
1. Gefährdet eine nach Vertragsschluss eingetretene oder erkannt gewordene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers die Erfüllung des Zahlungsanspruches so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung sowie sofortige Zahlung aller offenen, selbst der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, und die weitere Bearbeitung von laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber auf eine verzugsbegründende Mahnung hin keine Zahlung leistet.
2. Verzugszinsen sind in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Hierdurch wird nicht die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ausgeschlossen.

V. Lieferung
1. Der Auftragnehmer nimmt den Versand mit gebotener Sorgfalt vor. Er haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den Speditionsbedingungen des Transporteurs versichert.
2. Liefertermine sind nur gültig, sofern sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Bei schriftlichen Verträgen bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform.
3. Gerät der Auftragnehmer in Leistungsverzug, ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren, nach deren fruchtlosem Ablauf der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten kann. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes verlangt werden.
4. Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers, oder eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, sowie sonstige Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrags. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers dessen Eigentum. Gleiches gilt für geistiges Eigentum an Entwicklungsdienstleistungen. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
6. Dem Auftragnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht an Lieferungen gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

VI. Beanstandungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit von gelieferter Ware in jedem Fall zu prüfen.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Warenempfang zulässig. Versteckte Mängel, die im Zuge der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monate nach Warenausgang aus dem Lieferwerk beim Auftragnehmer eintrifft. Beanstandungen bedürfen der Schriftform.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl und unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar in Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt im Falle berechtigter Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer oder seine Erfüllungshilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
5. Für Abweichungen in der Qualität des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe seiner eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Wenn der Auftragnehmer in einem solchen Fall seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt, ist er von seiner Haftung befreit. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit durch sein Verschulden Ansprüche gegen den Zulieferanten nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.

VII. Versicherung
Sollen gelieferte Gegenstände versichert werden, muss der Auftraggeber die Versicherung selbst besorgen.

VIII. Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn im Zuge der Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

IX. Impressum
Der Auftragnehmer darf auf Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers auf seine Firma hinweisen.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass grundsätzlich die AGB des Anbieters in der jeweils geltenden Fassung gültig sind.

XI. Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

XII. Anwendbares Recht
Auf die gesamte Vertragsbeziehung ist deutsches Recht anwendbar.

Garantiebedingungen
Alle Waren von Guenther Bionics GmbH unterliegen beim Kauf einer Garantie auf Material- und Verarbeitungsmängel. Hat sich ein Produkt bei sachgemäßem Einsatz als mangelhaft erwiesen, wird es ohne Gebühr ersetzt. Das Ersatzprodukt wird schnellstmöglich ausgeliefert und der volle Einkaufspreis wird in Rechnung gestellt. Sobald das ersetzte Produkt mit komplett ausgefülltem Rücksendeformular bei Guentherbionics eingetroffen ist, erfolgt eine Gutschrift. Ohne Rücksendeformular kann die Ware nicht gutgeschrieben werden.